Gemeindeversammlungen
Die Gemeindeversammlung als oberstes Organ der Gemeinde versammelt sich:
- zur Budget- und Rechnungsgemeinde;
- auf Anordnung des Gemeinderates, wenn spruchreife Traktanden vorliegen;
- auf Verlangen mindestens eines Fünftels der Stimmberechtigten, wenn beim Gemeindepräsidenten ein schriftliches Begehren unter Angabe der Gründe eingereicht wird.
Weitere Ausführungen siehe Gemeindeordnung