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Schlichtungsstelle für Mietsachen

Die Schlichtungsstelle ist die erste Instanz, an welche Mietende und Vermietende zur Klärung von Streitigkeiten aus Mietverhältnissen gelangen können. Die Schlichtungsstelle ist kein Gericht; sie ist eher wie das Amt eines Friedensrichters zu verstehen. Das Verfahren ist kostenlos.

Präsident

Stefan Wehrle
Klosterstrasse 4
8596 Münsterlingen

Sekretariat der Gemeinden Lengwil und Münsterlingen

Gemeindeverwaltung Münsterlingen
Schlichtungsbehörde für Mietsachen
Frau Daniela Spirjak
Klosterstrasse 4
8596 Münsterlingen

Tel. 071 686 85 53
E-Mail: daniela.spirjak@muensterlingen.ch

Zuständige Abteilung