Schlichtungsstelle für Mietsachen
Die Schlichtungsstelle ist die erste Instanz, an welche Mietende und Vermietende zur Klärung von Streitigkeiten aus Mietverhältnissen gelangen können. Die Schlichtungsstelle ist kein Gericht; sie ist eher wie das Amt eines Friedensrichters zu verstehen. Das Verfahren ist kostenlos.
Präsident
Stefan Wehrle
Klosterstrasse 4
8596 Münsterlingen
Sekretariat der Gemeinden Lengwil und Münsterlingen
Gemeindeverwaltung Münsterlingen
Schlichtungsbehörde für Mietsachen
Frau Daniela Spirjak
Klosterstrasse 4
8596 Münsterlingen
Tel. 071 686 85 53
E-Mail: daniela.spirjak@muensterlingen.ch