Adressauskünfte
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes erteilt werden.
Die Anfrage sowie einen Interessensnachweis senden Sie bitte an die Einwohnerdienste Lengwil. Berechtigt uns der eingereichte Interessensnachweis zur Ausstellung einer Adressauskunft, senden wir diese per Post zu. Dafür stellen wir gemäss dem Gebührenreglement der Gemeinde Lengwil Fr. 15.00 in Rechnung.
Es werden keine telefonischen Adressauskünfte erteilt.