Absolutes Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet erlassen
Aufgrund der anhaltenden, extremen Trockenheit im Kanton Thurgau erlässt das Departement für Bau und Umwelt mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf ein allgemeines Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken auf dem gesamten Kantonsgebiet. Dieses Verbot tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Das bereits seit dem 8. Juli 2026 geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt davon unberührt und gilt weiterhin.