Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen, Wegen und Ausfahrten
- Im Sichtzonenbereich von privaten Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzungen höchstens 80 cm hoch sein (ab Strassenhöhe).
- Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von mindestens 60 cm zur Strassen- oder Weggrenze aufweisen.
- Überragende Äste von Bäumen sind im Fahrbahnbereich auf 4.5 m lichte Höhe, bei Wegen und Trottoirs auf eine Höhe von 2.5 m zu stutzen.
Wir bitten die Grundeigentümer, diesen Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG) des Kantons Thurgau nachzukommen. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit und erleichtern so die Strassenunterhaltsarbeiten.
Besten Dank für Ihre Mithilfe.
Notwendige Arbeiten, die bis zum 3. August 2026 nicht erledigt sind, werden durch die Gemeinde zulasten der Grundeigentümerschaft einem Fachbetrieb zur Erledigung übertragen.
Gemeindeverwaltung Lengwil